Selbstbestimmungsgesetz
Ein Selbstbestimmungsgesetz, das Angst und Schrecken verbreitet !! Das Selbstbestimmungsgesetz kann und darf so nicht auf dem Weg gebracht werden, wie es zurzeit im Entwurf der Bundesregierung entworfen worden ist und muss neu überarbeitet werden. Das Transsexuellengesetz soll weiter bestehen bleiben, da es die Grundlage für geschlechtsangleichende Maßnahmen ist. Im Transsexuellengesetz werden zwei Gutachten verlangt, welche die Krankenkasse für den Antrag der Geschlechtsangleichung am Ende benötigt. Ohne diese Gutachten, den Richterlichenbeschluss und das Indikationsschreiben bekommt eine betroffene Person keine Hormone und keine Operationen gestellt. Mein Name ist Till. Dr. Lüdwitz, Ich bin 33 Jahre und bin seit 2015 ein stolzer Transmann, der die Namens- und Personenstandsänderung, sowie die Geschlechtsangleichung durchführen lassen hat. Ich bin ein Mensch von Gerechtigkeit und davon, dass Ich jedem Menschen alles gönne, was ihm guttut. Meine Intension ist Transmenschen zu unterstüt